Für die bestmöglichste Betreuung in allen Belangen der Arbeitssicherheit – wir unterstützen Sie gerne mit einer zentralen Sicherheitsfachkraft. Diese ermöglicht eine zielgerichtete Betreuung, hinsichtlich des Arbeitsumfeldes Ihrer Mitarbeiter.
Gerne stehen wir Ihnen bei folgenden Aufgaben zur Seite:
Erfüllung der gesetzlichen Pflichten und Einhaltung fachspezifischer Normen zum Arbeitnehmerschutz
Beratung des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitnehmerschutzes
Besichtigung der Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen
Teilnahme an Besichtigungen der Arbeitsinspektion
Unterstützung bei der Evaluierung (Dokumentation, Berichtswesen, Gefährdungsbeurteilung und Gegenmaßnahmen)
Zusammenarbeit mit Arbeitsmedizinern
Erfassung und Reporting der Arbeitssicherheitskennzahlen
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